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Linienverkehr wird auf Ferienfahrplan umgestellt

16:59
17.03.2020
Mit Bezug auf die „AllgemeinverfĂŒgung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlĂ€sslich der Corona-Pandemie“ des SĂ€chsischen Staatsministeriums fĂŒr Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) vom 16. MĂ€rz 2020 und der darin festgelegten Einstellung des Schulbetriebs und der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen ab dem 18. MĂ€rz 2020 wird nach einer Übergangsphase ab Montag, dem 23. MĂ€rz 2020 der Linienverkehr der Kraftverkehrsgesellschaft DreilĂ€ndereck (KVG) und der Regionalbus Oberlausitz GmbH (RBO) im Landkreis Görlitz auf FerienfahrplĂ€ne umgestellt. Das bedeutet, dass alle Fahrten mit der Kennzeichnung „verkehrt nur an Schultagen“ nicht durchgefĂŒhrt werden. Diese Regelung gilt mindestens bis zum Ende der regulĂ€ren Osterferien am 17. April 2020.

Im gleichen Zeitraum, d.h. ebenfalls vom 23. MĂ€rz bis 17. April 2020, wird auch der so genannte freigestellte Schulverkehr mit Taxen und Mietwagen durch das Schul- und Sportamt eingestellt. Ausnahmen von dieser Regelung, die sich aus der Notbetreuung an Förderschulen ergeben, werden aktuell geprĂŒft und in Abstimmung mit den Schulen eingerichtet.

Hinweise fĂŒr FahrgĂ€ste
Ab dem morgigen Mittwoch, den 18. MĂ€rz 2020, wird bis auf weiteres der Ein- und Ausstieg an der ersten TĂŒr und der Verkauf von Fahrausweisen bei allen Bussen und auf allen Linien der Kraftverkehrsgesellschaft DreilĂ€ndereck mbH (KVG) und der Regionalbus Oberlausitz GmbH (RBO) im Landkreis Görlitz ausgesetzt. Damit soll die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung beim Fahrscheinverkauf und einem damit verbundenen Geldwechsel sowohl fĂŒr die Busfahrer/innen als auch fĂŒr alle FahrgĂ€ste minimiert werden. Zur Sicherheit der Gesundheitsvorsorge des Fahrpersonals sollten möglichst die vorderen Sitzreihen frei gehalten werden.

Die Fahrscheinpflicht wird hierdurch selbstverstĂ€ndlich nicht aufgehoben. Die gemeinsamen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des ZVON gelten weiterhin. Der Landkreis Görlitz, die KVG und die RBO bittet ihre FahrgĂ€ste, die notwendigen Tickets vorab in den MobilitĂ€tszentren, in betrieblichen und externen Verkaufsstellen sowie insbesondere mit der App „HandyTicket Deutschland “ zu erwerben.

BĂŒrger/innen können sich auf den Webseiten der beiden Verkehrsunternehmen, auf der Webseite des ZVON sowie an den Haltestellen ĂŒber das regulĂ€re Fahrplanangebot in den Ferien informieren.

Links:
www.zvon.de/de/Fahrplanauskunft/ 



Daniela Hielscher