‼️ Die sächsischen Corona-Hilfen für private Kultureinrichtungen werden ausgeweitet und bis ins Jahr 2021 verlängert. Kleine Spielstätten und Musikclubs von Einzelpersonen sowie Personengesellschaften können auch einen Zuschuss beantragen, erklärt Kulturministerin Barbara Klepsch.
💸 Geförderte erhalten einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss von 10.000 Euro, in Einzelfällen bis zu 50.000 Euro. Der Zuschuss dient als Liquiditätshilfe für Verluste in Folge der Corona-Pandemie.
💬 „Die Gespräche mit den betroffenen Trägern vor Ort haben gezeigt, dass viele bislang ohne staatliche Unterstützung versucht haben, die Einnahmeverluste zu kompensieren. Wir möchten und müssen dort unterstützend eingreifen, wo die Eigeninitiative der Veranstalter an ihre Grenzen stößt“, so Kulturministerin Barbara Klepsch.
📄 Ab Ende November kann der neue „Sofort-Zuschuss Härtefälle Kultur“ bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden.
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