Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute mit einem Streitfall unter Wohneigentümern in Nordrhein-Westfalen. Es geht um Lärm aus einer Dachgeschosswohnung. Die Eigentümer hatten Teppichboden gegen Fliesen ausgetauscht, was den Trittschall in der darunterliegenden Wohnung deutlich erhöhte. Die Nachbarn verlangten, dass es wieder leiser wird. Das Landgericht Düsseldorf gab den lärmgeplagten Klägern weitgehend Recht und urteilte, dass ein bestimmter Grenzwert für den Trittschall eingehalten werden müsse.