Die Landesregierung hat die Corona-Regeln angepasst. Die wichtigsten Änderungen benennt das Land wie folgt:
- Die Regeln für Kindertagesstätten (§ 16) und Schulen (§ 17) wurden geändert entsprechend den Ankündigungen des Kultusministeriums zum Start ins Schul- beziehungsweise Kita-Jahr 2020/2021.
- Die Regeln für Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sowie für Kutschfahrten wurden ergänzt beziehungsweise angepasst.
- Die Sportausübung ist in Gruppen bis zu 50 (bisher: 30) Personen zulässig.
- Shisha-Bars dürfen wieder öffnen.
Häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit der Verordnung beantwortet das Land in seinen
FAQ. Verstöße gegen die Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Alle Infos gibt es auf der
Landesseite.
Dominik Kimyon