Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis verlängert die Pflicht, dass jede Person während des Schulbetriebs auf Schulgrundstücken und in Schulgebäuden außerhalb von Unterrichts- und Verwaltungsräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat. Die Pflicht gilt nun bis einschließlich Dienstag, 30. Juni 2020. Grund ist das jüngste Infektionsgeschehen; eine etwaige weitere Verbreitung des Virus aufgrund von Kontakten vor der Quarantäne soll damit verringert werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 36
der Stadt Göttingen veröffentlicht.