Ab Mittwoch, 20. Mai 2020, dürfen Menschen in Krankenhäusern, in Pflege- und Altenheimen sowie in Heimen Menschen mit Behinderungen wieder Besuch von einer Kontaktperson erhalten. Das hat die Niedersächsische Landesregierung beschlossen. Die entsprechende Verordnung ist
hier nachzulesen. Details gibt es auch in der
Übersicht zu den Corona-Regeln.
Dominik Kimyon