Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen hat zwei Allgemeinverfügungen erlassen.Unter anderem werden die kontaktreduzierenden Maßnahmen für Krankenhäuser, Heime und Pflegeeinrichtungen ausgeweitet; insbesondere werden Betreiber von Krankenhäusern verpflichtet, Entlassungen von Patientinnen und Patienten in Heime mit der jeweiligen Heimaufsicht abzustimmen.
Claudia Brandstädter