Die sogenannte Landeskinderklausel, nach der nur Menschen aus Niedersachsen in Niedersachsen Urlaub machen dürfen, wurde vorläufig außer Vollzug gesetzt. Wie die Landesregierung am Nachmittag mitteilte, ist die Klausel "damit Geschichte".
Als Grund nannte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht unter anderem die sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Personen mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niedersachsen und solchen aus anderen Bundesländern. Wesentliche Unterschiede, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigten, bestünden nicht.