In einzelnen Städten und Gemeinden des Landkreises Göttingen gilt an Silvester und Neujahr ein Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Das Verbot soll dazu beitragen, dass ein unkontrollierbares Infektionsgeschehen durch größere Menschenansammlungen auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verhindert wird.
In der Stadt Göttingen gilt das Verbot innerhalb der Wallanlagen und auf dem Wall. Welche Bereiche außerdem betroffen sind, legt das Amtsblatt 56 der Stadt Göttingen fest. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Auch in weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis Göttingen gilt das sogenannte Böllerverbot in bestimmten Bereichen. Wo genau, ist im Amtsblatt 60
der Stadt Göttingen geregelt. Mehr dazu gibt es hier zu lesen.