Der Inzidenzwert liegt heute (Mittwoch, 16. Dezember 2020) bei 71,2.
Mit der Niedersächsischen Landesverordnung gilt seit Dienstag, 1. Dezember 2020, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unabhängig vom Inzidenzwert. Die Alltagsmaskenpflicht gilt überall dort, wo Menschen sich auf engem Raum aufhalten – zum Beispiel in Fußgängerzonen. Wo genau und in welchem Zeitraum, hat das Gesundheitsamt per Allgemeinverfügung festgelegt.
Hier geht es zur
aktuell gültigen Niedersächsischen Corona-Verordnung, hier zur
aktuellen Verfügung vom Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis, die die Landesverordnung konkretisiert.
Die aktuelle Landesverordnung enthält zudem neue Regeln für Kontakte an Weihnachten und Silvester. Es gilt: Bis zum 10. Januar 2021 sind Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Diese Regelung gilt auch an Silvester. In der Zeit vom 24. bis 26. Dezember 2020 darf ein Haushalt maximal vier Angehörige aus dem engsten Familienkreis empfangen.
Dominik Kimyon