Ab Dienstag, 1. Dezember 2020, werden Änderungen der Corona-Landesverordnung wirksam. Eine wesentliche Neuerung ist die Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter freiem Himmel überall dort, wo sich viele Menschen bewegen und das Infektionsrisiko dadurch erhöht ist.
In der Stadt Göttingen ist das nach wie vor innerhalb und auf der Wallanlage einschließlich auf dem Albani-Parkplatz. Neu ist, dass dies montags bis sonnabends in der Zeit von 8.00 bis 19.00 Uhr gilt.
Die Anpassungen für Bad Lauterberg im Harz, Osterode am Harz, Hann. Münden, Duderstadt, Herzberg am Harz und in Seeburg sind hier nachzulesen.
Dominik Kimyon