In einer Presseinformation teilt die Landesregierung am heutigen späten Nachmittag mit, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Sperrzeit und den Verbot von Außer-Haus-Verkauf von Alkohol für gastronomische Betriebe in Landkreisen und kreisfreien Städten mit hohen 7-Tages-Inzidenzen vorläufig außer Vollzug setzt.
Die entsprechenden Regelungen der Corona-Verordnung des Landes sind mit der Entscheidung vorläufig außer Vollzug gesetzt.