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Corona-Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten kommt

16:03
27.07.2020

Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten werden sich künftig auf das Virus testen lassen müssen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will eine entsprechende Pflicht anordnen, wie er am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte. ”Wir müssen verhindern, dass Reiserückkehrer unbemerkt andere anstecken und so neue Infektionsketten auslösen“, sagte der CDU-Politiker. Die Tests sollen für die Reisenden kostenfrei sein. Die Bundesregierung rief die Bürger zu einem verantwortungsbewussten Handeln gerade auch im Urlaub auf, um die zuletzt gestiegenen Infektionszahlen wieder zu drücken.

Grundlage der Testpflicht ist demnach eine Regelung des Infektionsschutzgesetzes. Sie bezieht sich auf eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Bundestag für Corona festgestellt hatte. Die entsprechende Verordnung soll voraussichtlich in der nächsten Woche in Kraft treten.

Kanzleramtsminister Helge Braun zeigte sich in Berlin besorgt über die wieder deutlich gestiegenen Infektionszahlen in Deutschland. Am Ende der Sommerzeit müsse man möglichst einen ”Tiefststand an Infektionen“ haben, um dann auch im Herbst und Winter gut durch die Pandemie kommen zu können, sagte der CDU-Politiker am Montag - ein halbes Jahr nach der bestätigten ersten Infektion in Deutschland.

Braun wies darauf hin, dass es schon jetzt für Rückkehrer aus Corona-Risikoländern die Pflicht gebe, sich für zwei Wochen in Quarantäne zu begeben oder ein negatives Testergebnis vorzulegen. Dies gelte nicht nur für Flugreisende, sondern ”egal auf welchem Weg man aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkommt“.

Ministerpräsident Söder sagte am Montag, der Bund müsse für Tests den rechtlichen Rahmen schaffen. Bayern bereite alles vor, um dann sofort starten zu können. Das Land richtet an drei Autobahn-Grenzübergängen zu Österreich sowie an den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg freiwillige Teststationen ein. An den Flughäfen dieser zwei Städte können sich Reisende bereits seit dem Wochenende kostenlos testen lassen. Am größten deutschen Flughafen in Frankfurt gibt es diese Möglichkeit zunächst noch nicht. Der Betreiber Fraport verwies am Montag auf ungeklärte Fragen zur Trägerschaft und Kostenübernahme.

Nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg sind die geplanten Corona-Pflichttests verfassungsrechtlich zulässig. Zwar sei ein Test ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. ”Das Ziel des Infektionsschutzes ist aber legitim und der Eingriff zumutbar.“ Auch eine Weitergabe der Kosten an Betroffene, wie sie etwa FDP-Chef Christian Lindner fordert, hält Kingreen für zulässig. ”Zumindest Urlaubsreisen unternimmt man ja freiwillig, und wenn der Staat die Kosten trägt, sind am Ende alle als Steuerzahler beteiligt - auch die, die sich gerade keinen Urlaub leisten können.“

dpa

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