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Zeitschriften beim Friseur doch erlaubt

11:37
04.05.2020

Auf den jetzt wieder erlaubten  Besuch des Friseurs haben viele Menschen sehnlichst gewartet. Auch wenn das Begleitprogramm - Kaffe, Prosecco, Wasser - erstmal ausfallen muss. Eine andere liebgewonnene Gewohnheit ist jedoch gestattet: Auch wenn es zunächst anderslautende Informationen gab, müssen die Kunden nun doch nicht auf das Lesen von Zeitschriften verzichten, wenn die bestehenden Hygieneregeln eingehalten werden.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Verband Deutscher Lesezirkel weisen darauf hin, dass dies in einer Information der zuständigen Berufsgenossenschaft vom 30. April (BGW-Info, Stand 30.4.2020: SARS-CoV Arbeitsschutzstandard Friseurhandwerk) ausdrücklich klargestellt worden sei.

Manuela Pauker

DFL empfiehlt Vereinen: Stillschweigen bei Testergebnissen

10:48
04.05.2020
Nach dem Wirbel beim 1. FC Köln hat die Deutsche Fußball Liga die Bundesligisten zum Stillschweigen über die Ergebnisse der Tests auf das Coronavirus aufgefordert. Man werde eine "zentrale öffentliche Kommunikation" dazu an diesem Montag vornehmen. "Wir empfehlen, bis dahin von eigenen Verlautbarungen abzusehen und auf diese zu verweisen", heißt es zudem in einem Schreiben von DFL-Direktor Ansgar Schwenken an die Clubs, das der "Kicker" am Montag veröffentlichte. Die DFL bestätigte den Vorgang. Das Präsidium der Dachorganisation der 36 Proficlubs in der 1. und 2. Liga tagt an diesem Montag.

In Köln waren zwei Spieler und ein Betreuer positiv auf das Coronavirus getestet worden. Eine zweite Testreihe am Sonntag ergab nach Angaben des Clubs, dass kein weiterer Spieler oder Betreuer einen positiven Test hat. Alle drei Infizierten befinden sich in Quarantäne. Um am Trainingsbetrieb teilnehmen zu können, muss ein Profi zwei negative Tests vorweisen.

Im inzwischen überarbeiteten DFL-Konzept zur Fortführung der Saison stand von Anfang an: "Keine automatische Meldung eines positiven Falles an die Presse, da Krankheitsverifizierung sowie die klare Dokumentation der vermutlichen Übertragungswege im Vordergrund stehen."

Einige Vereine hatten ihre Ergebnisse veröffentlicht oder Medienberichte darüber bestätigt. Beim FC Augsburg, bei Borussia Mönchengladbach und RB Leipzig gab es bisher keine Informationen. Kölns belgischer Mittelfeldspieler Birger Verstraete hatte als erster Spieler öffentlich Bedenken zum Geisterspiel-Plan geäußert.

Die 1. und 2. Bundesliga hoffen an diesem Mittwoch, wenn sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder berät, auf eine positive Entscheidung für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs ohne Zuschauer.
Derweil sieht Anwalt Horst Kletke keine rechtlichen Chancen für Profis, die in der Corona-Krise aus Angst vor Ansteckung nicht spielen wollen. "Wenn keine Kontaktverbote oder andere Einschränkungen das Trainieren oder Spielen verbieten, muss die Arbeitsleistung erbracht werden", sagte der Frankfurter, der schon mehrfach Fußballer oder Vereine vertreten hat, in einem Interview der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Montag). Falls der Spieler einer Risikogruppe angehöre, hänge das "doch sehr vom Einzelfall ab und ob eine ganz konkrete, besondere Gefährdung trotz aller getroffenen Hygiene- und anderer Maßnahmen besteht".

Auf die Frage, ob eine vom Verein verordnete "totale Quarantäne" für einen gesunden Spieler arbeitsrechtlich erlaubt sei, sagte Kletke: "Insbesondere in diesem Punkt ist auch eine freiwillige Akzeptanz und ein Miteinander gefragt, denn der Arbeitsvertrag hat keine zeitliche Reichweite 24/7." Hier werde man aber zusammenstehen müssen, damit der Spielbetrieb und damit die gemeinsame Arbeitsgrundlage wenigstens wieder als Geisterspielbetrieb in Gang kommen könne.

dpa

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