In einer ersten
juristischen Entscheidung zur jüngsten Corona-Verordnung hat ein Reisender
wegen eines stornierten Urlaubs in Heidelberg eine
Niederlage vor dem
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg kassiert.
Die Kammer lehnte den Eilantrag des Mannes nach Angaben vom Donnerstag ab. Er hatte nach den Appellen der Bundesregierung für einen
Verzicht auf Auslandsreisen extra ein
Hotelzimmer in der Neckarstadt gebucht, um eine Woche in Heidelberg zu verbringen. Das
Verbot für touristische Übernachtungen nach der Corona-Verordnung habe ihm den
Urlaub zunichtegemacht, hatte er argumentiert.
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Patrick Kuolt