Am vierten Tag nach Einführung einer generellen Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen im Land, lockert Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) die Vorgaben wieder: Auf dem Schulhof und in Prüfungen dürfen die Schüler ab jetzt die Maske abnehmen, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Damit reagiert die Ministerin auf Kritik aus der Praxis. „Uns haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Rückmeldungen aus den Schulen und seitens der Eltern erreicht, dass diese dauerhafte Maskenpflicht eine besondere Belastung für die Schülerinnen und Schüler aber auch für die Lehrkräfte darstellt“, erklärt Eisenmann in einer Pressemitteilung. „Das können wir gut nachvollziehen.
Deshalb haben wir die Regelungen nun dahingehend angepasst, dass während der Pause im Schulhof, also außerhalb des Schulgebäudes im Freien, die Maske abgenommen werden darf, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt.“ Mehr dazu...