Wie nach den Berliner Beschlüssen zu erwarten, hat die Stadt Stuttgart zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine
Sperrzeit für gastronomische Betriebe erlassen. Diese gilt von
23 Uhr bis um 6 Uhr am nächsten Tag von
Donnerstag, 22. Oktober, bis Sonntag, 8. November. Ausgenommen sind Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Pensionen, wenn sie an die Gäste nur Speisen und alkoholfreie Getränke abgeben.
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Amelie Pyta