Die Rechtsverordnung des Landes besagt, dass auch in Stuttgart Abendgastronomien und die meisten Geschäfte bis zum 15. Juni geschlossen bleiben müssen, fast drei Monate noch. Das Sozialministerium erklärt, dass der Corona-Shutdown kürzer ausfallen könnte – aber auch länger.
Dass der Betrieb des öffentlichen Lebens in Stuttgart und Baden-Württemberg damit tatsächlich weitestgehend eingestellt ist, ist allerdings nicht in Stein gemeißelt. „Das ist ein vorsorgliches Datum und wurde im Schnellverfahren festgelegt“, sagt Claudia Krüger, eine Sprecherin des Sozialministeriums. Die Lage sei dynamisch, die Regelung müsse dem Verlauf der Pandemie entsprechend angepasst werden. „Das Ende der Verordnung kann früher kommen oder auch länger dauern“, sagt Krüger. Allerdings sei der Rahmen vom Sozialministerium eher großzügig gewählt, man wolle den Erlass auch nicht alle vier Wochen erneuern. Mehr dazu...