Letztes Update:
20210124142453

Der Shutdown gilt vorerst bis Mitte Juni

17:46
17.03.2020
Die Rechtsverordnung des Landes besagt, dass auch in Stuttgart Abendgastronomien und die meisten Geschäfte bis zum 15. Juni geschlossen bleiben müssen, fast drei Monate noch. Das Sozialministerium erklärt, dass der Corona-Shutdown kürzer ausfallen könnte – aber auch länger.

Dass der Betrieb des öffentlichen Lebens in Stuttgart und Baden-Württemberg damit tatsächlich weitestgehend eingestellt ist, ist allerdings nicht in Stein gemeißelt. „Das ist ein vorsorgliches Datum und wurde im Schnellverfahren festgelegt“, sagt Claudia Krüger, eine Sprecherin des Sozialministeriums. Die Lage sei dynamisch, die Regelung müsse dem Verlauf der Pandemie entsprechend angepasst werden. „Das Ende der Verordnung kann früher kommen oder auch länger dauern“, sagt Krüger. Allerdings sei der Rahmen vom Sozialministerium eher großzügig gewählt, man wolle den Erlass auch nicht alle vier Wochen erneuern. Mehr dazu...

Patrick Kuolt

Vorerst keine Ausgangssperren wegen Coronavirus im Südwesten

17:20
17.03.2020
Überall geschlossene Schulen und Kitas, Kontrollen an den Grenzen und der eindringliche Appell, Distanz zueinander zu halten: In Baden-Württemberg ist das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren worden. Die Regierung geht davon aus, dass die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus trotzdem steigen wird. Erst in 10 bis 14 Tagen sei damit zu rechnen, dass die Maßnahmen wirkten, hieß es am Dienstag. Ausgangssperren soll es erst einmal nicht geben. Die grün-schwarze Landesregierung kündigte weitere Hilfen in Milliardenhöhe für kleine und mittelgroße Unternehmen an, die unter den Folgen der Coronakrise schwer zu leiden haben.

Patrick Kuolt

Restaurants in ihrer Existenz bedroht

17:09
17.03.2020
Im Minutentakt gibt es neue Meldungen im Hinblick auf das Coronavirus. Seit Dienstag sind die Schulen zu, Bars und Sportstätten sind schon länger geschlossen. Nun auch die Restaurants: Am Montag hat die baden-württembergische Landesregierung eine Verordnung festgelegt, die bis 15. Juni gilt und die auch die Gaststätten betrifft. Der Alltag in Speiselokalen soll eingeschränkt möglich sein. Die Regierung beruft sich auf das Infektionsschutzgesetz, das erst im Februar aktualisiert wurde. Dieses Gesetzes sieht ein Verbot des Gaststättenbetriebs vor – mit Ausnahmen. EZ+-Nutzer lesen hier mehr... 

Patrick Kuolt