Der Bund will angesichts der anhaltend
hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus derzeit keine weiteren Öffnungsschritte zulassen. Um eine korrekte
Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, sollen Ordnungsbehörden Verstöße etwa bei
falschen persönlichen Angaben in Restaurants mit einem
Mindestbußgeld von 50 Euro belegen können, heißt es in einem der Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes.
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Amelie Pyta