Im
baden-württembergischen Landtag gilt auch nach der Sommerpause ein
Maskengebot, nicht aber eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die Politiker.
Abgeordneten werde angesichts steigender Corona-Zahlen das Tragen des Schutzes über Mund und Nase zwar empfohlen - es bleibe aber bei der
freiwilligen Basis, sagte ein Sprecher der Landtagsverwaltung auf Anfrage. „Eine
Maskenpflicht bei Aufenthalten in den Gebäuden des Landtags von Baden-Württemberg
gibt es nicht“, hieß es weiter.
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Patrick Kuolt