Das bleibt offen:
- Supermärkte und Getränkemärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- Großhandel.
Geschlossen werden:
- Bars, Clubs, Diskotheken sowie Kneipen,
- Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen
- Messen, Ausstellungen
- Kinos
- Freizeit- und Tierparks,
- Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
- Bordelle
Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen solle geschlossen werden. Auch Spielplätze sollen gesperrt werden.
Außerdem sollen laut Beschluss Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten werden. Dies gilt auch für Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.
Für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels soll das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus durch eine Abstandsregelung für Tische sowie einer Reglementierung der Besucherzahl veringert werden.