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Corona-Verordnung gilt nun bis 30. September

15:19
05.08.2020
In Baden-Württemberg gilt künftig die Maskenpflicht auch auf Wochen- und Jahrmärkten, sofern diese in geschlossenen Räumen stattfinden. Die grün-schwarze Landesregierung informierte am Mittwoch über eine entsprechende Veränderung der Corona-Verordnung.

Zudem ist nun die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen nach den Sommerferien in der Verordnung festgehalten. Die neue Verordnung soll am Donnerstag in Kraft treten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Patrick Kuolt