In Baden-Württemberg gilt künftig die Maskenpflicht auch auf Wochen- und Jahrmärkten, sofern diese in geschlossenen Räumen stattfinden. Die grün-schwarze Landesregierung informierte am Mittwoch über eine entsprechende Veränderung der Corona-Verordnung.
Zudem ist nun die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen nach den Sommerferien in der Verordnung festgehalten.
Die neue Verordnung soll am Donnerstag in Kraft treten.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.