Die Stadt Esslingen am Neckar untersagt in einer Allgemeinverfügung die Prostitution in jeglicher Form. Dadurch wird neben der gewerblichen Prostitution auch die Wohnungsprostitution verboten.
Die Stadt Stuttgart hat am 17.07.2020 per Allgemeinverfügung ein Komplettverbot der Prostitution erlassen und damit eine Lücke der aktuellen Corona-Verordnung geschlossen. Um einer möglichen Verlagerung der Prostitution von Stuttgart nach Esslingen entgegenzutreten, reagiert Esslingen am Neckar und folgt dem Beispiel Stuttgarts. Dies ist insbesondere aus Infektionsschutzgründen notwendig.
Mit der Verfügung werden nun auch Frauen erfasst, die alleine tätig sind und nicht der gewerblichen Prostitution zuzuordnen sind. Nach der neuen Allgemeinverfügung ist nun „das Anbahnen, Anbieten und Ausüben sexueller Dienstleistungen“ ebenso wie „die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen“ verboten. Den Beteiligten wird bei einer Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld von 350 Euro angedroht.