Letztes Update:
20210124142453

Stadt Esslingen verbietet Prostitution vollumfänglich

10:52
17.07.2020
Die Stadt Esslingen am Neckar untersagt in einer Allgemeinverfügung die Prostitution in jeglicher Form. Dadurch wird neben der gewerblichen Prostitution auch die Wohnungsprostitution verboten.

Die Stadt Stuttgart hat am 17.07.2020 per Allgemeinverfügung ein Komplettverbot der Prostitution erlassen und damit eine Lücke der aktuellen Corona-Verordnung geschlossen. Um einer möglichen Verlagerung der Prostitution von Stuttgart nach Esslingen entgegenzutreten, reagiert Esslingen am Neckar und folgt dem Beispiel Stuttgarts. Dies ist insbesondere aus Infektionsschutzgründen notwendig.

Mit der Verfügung werden nun auch Frauen erfasst, die alleine tätig sind und nicht der gewerblichen Prostitution zuzuordnen sind. Nach der neuen Allgemeinverfügung ist nun „das Anbahnen, Anbieten und Ausüben sexueller Dienstleistungen“ ebenso wie „die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen“ verboten. Den Beteiligten wird bei einer Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld von 350 Euro angedroht. 

Patrick Kuolt

Quarantänepflicht für Türkei-Reisende bestätigt

10:47
17.07.2020
Wer von einer Reise in die Türkei nach Baden-Württemberg zurückkehrt, muss sich nach einem Gerichtsbeschluss in häusliche Quarantäne begeben. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim lehnte nach Angaben vom Freitag einen Eilantrag eines Stuttgarter Rechtsanwaltes ab, der ab kommender Woche für zwei Wochen nach Izmir reisen will.

Angesichts der Hygienemaßnahmen in der Türkei sei der obligatorische 14-tägige Rückzug in die Wohnung rechtswidrig, hatte der Antragsteller argumentiert. Mehr dazu lesen Sie hier.

Patrick Kuolt