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Tennis, Turnen, Schwimmen oder Reiten dürfen ab sofort in Baden-Württemberg auch auf der Ebene des
Breiten- und Leistungssports wieder
Wettkämpfe durchgeführt werden. Eine geänderte Fassung der entsprechenden Corona-Verordnung gilt ab diesem Donnerstag, wie das
Kultus- und das Gesundheitsministerium mitteilten. Die neue Regelung gilt für
kontaktlose Sportarten, bei denen ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden kann - also etwa auch für
Golf, Sportschießen oder verschiedene Leichtathletikdisziplinen.
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Patrick Kuolt