Letztes Update:
20210124142453

Neues Formular an Grenze zu Frankreich

13:13
04.06.2020
Eine neues Formular soll den Übertritt für Grenzgänger zwischen Deutschland und Frankreich erleichtern. Mit Frankreich sei eine gemeinsame Selbsterklärung für Grenzgänger mit Wohnsitz im Bereich der französischen Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin oder Moselle sowie der deutschen Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland erarbeitet worden, teilte die Bundespolizei in Koblenz am Donnerstag mit. Den Vordruck könne man sich im Internet auf der Seite der Bundespolizei herunterladen, das Formular solle man ausgefüllt mit sich führen.

Nach wie vor gelte: Zur Einreise nach Deutschland brauche es einen triftigen Grund. Einreisen aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen seien auch für die Bevölkerung im Grenzraum weiterhin nicht gestattet, teilte die Bundespolizei mit. Mit der Selbstdeklaration können Grenzgänger berufliche, familiäre, medizinische sowie schul-, ausbildungs- oder studiumsspezifische Gründe als triftige Gründe erklären. Auf beiden Seiten der Grenzen gibt es noch bis zu 15. Juni Stichproben-Kontrollen, ob die Regeln eingehalten werden.

Vom 16. März bis 16. Mai hatte es systematische Kontrollen an der Grenze zu Frankreich an überwachten Übergängen gegeben. Mit den Grenzkontrollen sollte die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Auch zur Einreise nach Frankreich braucht man einen triftigen Grund.

Simone Lohner

Keine Quarantäne mehr nach Auslandreisen

10:45
04.06.2020
Die grün-schwarze Landesregierung hat weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen angekündigt. Wer aus Staaten außerhalb des Schengenraums, also außerhalb Europas, nach Baden-Württemberg einreist, muss nicht mehr grundsätzlich in Quarantäne. Das erklärte die Corona-Lenkungsgruppe am Mittwochabend in Stuttgart. Nach Angaben eines Regierungssprechers soll dies ab diesem Freitag gelten. Die Quarantäne soll es nur noch dann geben, wenn ein Mensch aus einem Land einreist, das mehr als 50 Infektionen mit Corona pro 100 000 Einwohner aufweist.

Ausnahmen seien aber auch dann für bestimmte Berufsgruppen möglich, zum Beispiel für Lastwagenfahrer, erklärte die Lenkungsgruppe. Für Einreisen aus den EU-Ländern sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien nach Baden-Württemberg war die zweiwöchige Quarantäne bereits Mitte Mai aufgehoben worden.

Zudem kündigte die Lenkungsgruppe intensivere Kontrollen der Behörden von Sammelunterkünften an, in denen Baustellenarbeiter untergebracht sind. Ziel sei es, dort Infektionsherde zu vermeiden.

Reisebusse sollen ab dem 15. Juni wieder fahren dürfen. Dazu erarbeiteten das Verkehrs- und das Sozialministerium ein Hygienekonzept. In anderen Bundesländern sind Busreisen unter Einhaltung der Hygieneregeln bereits wieder erlaubt - etwa im Saarland oder in Nordrhein-Westfalen.

Simone Lohner