Letztes Update:
20210124142453

100.000 Anträge auf Entschädigung erwartet

12:34
01.06.2020
Berufstätige Eltern, die wegen des Wegfalls von Kinderbetreuung in der Corona-Zeit Verdienstausfälle hatten oder haben, können einen Antrag auf Entschädigung stellen. Auch Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler, die von einer angeordneten Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind, haben laut dem Regierungspräsidium Stuttgart (RP) Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Ausnahme: der Betrieb wurde aufgrund der Corona-Verordnung geschlossen.

Rückwirkend zum 1. Februar haben die vier Regierungspräsidien im Land die Zuständigkeit für die Anträge von den Gesundheitsämtern übernommen. Allein das Regierungspräsidium Stuttgart, das für Nordwürttemberg zuständig ist, rechnet mit 100.000 Anträgen. Mehr dazu...

Patrick Kuolt

Veranstaltungen mit weniger als 100 Besuchern wieder erlaubt

12:18
01.06.2020
Mehr Kultur im Juni: Kunstministerin Theresia Bauer (Grüne) hält es für schön und wichtig, dass die Kultur im Südwesten Schritt für Schritt zurückkommen dürfe. Viele Menschen hätten die Kultur in den vergangenen Wochen stark vermisst, teilte die Ministerin am Sonntag mit. Von Montag an sind Kulturveranstaltungen wie Theatervorstellungen, Konzerte oder Kinoaufführungen mit weniger als 100 Besuchern in Baden-Württemberg wieder erlaubt. Dabei müssen wegen der Corona-Pandemie Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bezeichnete die Kultur in einer Videobotschaft als systemrelevant. Das habe die Krise deutlich gemacht. Weitere Informationen dazu lesen Sie hier.

Patrick Kuolt