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10 000 Verstöße gegen Corona-Regeln

06:41
29.05.2020
Angesichts des bevorstehenden langen Pfingstwochenendes hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) an die Bevölkerung appelliert, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. "Vernunft muss auch weiterhin das Handeln der Menschen bestimmen", sagte der CDU-Politiker in Stuttgart. Die unsichtbare Gefahr sei noch unter uns, das Virus sei nicht gebannt.

Die Einhaltung der Corona-Verordnung überwacht die Polizei seit dem 19. März. Bislang wurde mehr als 343 900 Menschen und über 70 300 Fahrzeuge (Stand: 27. Mai) kontrolliert. In 27 593 Fällen kam es zu Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Das Gros der Verstöße liegt nach Angaben der Statistik bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung samt Mindestabstand mit über 21 000 Fällen. In 452 Fällen kam es zu Verstößen bei der Maskenpflicht. Und in 726 Fällen wurden Einrichtungen geschlossen und 288 Betretungsverbote erteilt.

Strobl wies darauf hin, dass die Zahl der Verstöße kontinuierlich zurückgehe. Konkrete Einzelfälle wurden in der Statistik nicht genannt. In den Polizeiberichten der letzten Wochen waren aber immer wieder Beispiele enthalten, wie Verstöße während Anti-Corona-Demos oder illegale "Corona-Partys". Für all diese Verstöße gibt es einen Bußgeldkatalog. So kostet der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als der zugelassenen Personenzahl je Beteiligtem zwischen 100 Euro bis 1000 Euro. Der Verstoß gegen die Maskenpflicht im Nahverkehr wird mit 15 Euro bis 30 Euro geahndet und der illegale Betrieb einer Diskothek kann bis zu 5000 Euro kosten.

Simone Lohner

Koalitionsausschuss berät über Corona-Regelungen

06:32
29.05.2020
Zur Klärung von Konfliktthemen kommt an diesem Freitag der Koalitionsausschuss der grün-schwarzen Landesregierung zusammen. Dabei geht es um das Thema Veranstaltungen in Corona-Zeiten. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Dienstag erklärt, dass private Feiern in geschlossenen Räumen ab dem 1. Juni mit bis zu zehn Menschen erlaubt sein sollen. Im Freien sollen demnach maximal 20 Menschen erlaubt sein. Die CDU-Seite bestreitet aber, dass diese Details Teil eines gemeinsamen Kabinettsbeschlusses sind - sie seien nicht abgestimmt. Die CDU hält die geplante Regelung für private Feste für nicht praktikabel.

Zudem ist noch unklar, ob es zum 1. Juli und zum 1. August weitere Lockerungen für Großveranstaltungen geben wird. Geplant ist bislang, dass ab dem 1. Juni öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Hygiene- und Abstandsvorgaben wegen des Coronavirus eingehalten werden. Die CDU will zudem, dass die Corona-Verordnungen verständlicher für die Bürger werden und die Systematik der Verordnungen geändert wird. Das hat die CDU-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl 2021, Susanne Eisenmann, gefordert. Grünen-Politiker haben sich dazu noch nicht geäußert.

Simone Lohner