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20210124142453

Was ist bei privaten Feiern erlaubt?

16:21
28.05.2020
Zur Klärung von Konfliktthemen kommt an diesem Freitag der Koalitionsausschuss der grün-schwarzen Landesregierung zusammen. Dabei geht es um das Thema Veranstaltungen in Corona-Zeiten. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Dienstag erklärt, dass private Feiern in geschlossenen Räumen ab dem 1. Juni mit bis zu zehn Menschen erlaubt sein sollen. Im Freien sollen demnach maximal 20 Menschen erlaubt sein. Die CDU-Seite bestreitet aber, dass diese Details Teil eines gemeinsamen Kabinettsbeschlusses sind - sie seien nicht abgestimmt. Die CDU hält die geplante Regelung für private Feste für nicht praktikabel.

Zudem ist noch unklar, ob es zum 1. Juli und zum 1. August weitere Lockerungen für Großveranstaltungen geben wird. Geplant ist bislang, dass ab dem 1. Juni öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Hygiene- und Abstandsvorgaben wegen des Coronavirus eingehalten werden. Die CDU will zudem, dass die Corona-Verordnungen verständlicher für die Bürger werden und die Systematik der Verordnungen geändert wird. Das hat die CDU-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl 2021, Susanne Eisenmann, gefordert. Grünen-Politiker haben sich dazu noch nicht geäußert.

Simone Lohner

Landkreise fordern neue Stellen für Gesundheitsämter

15:05
28.05.2020
Die baden-württembergischen Landkreise fordern rund 200 zusätzliche Stellen für die Gesundheitsämter, um für eine mögliche zweite Corona-Welle im Herbst gewappnet zu sein. Das Land müsse die Voraussetzungen dafür noch vor der Sommerpause schaffen, sagte der Präsident des Landkreistages, Joachim Walter (CDU), am Donnerstag nach einer Schalte von Kommunalvertretern mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Sozialminister Manne Lucha (beide Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Walter sagte, zudem müsse das Landesgesundheitsamt ein System aufbauen, um die landesweite Entwicklung der Infektionszahlen im Blick behalten zu können. Die Forderungen seien bei den Landesvertretern auf viel Verständnis gestoßen. Konkrete Zusagen gebe es aber noch nicht.

Den Landkreisen kommt bei der Bekämpfung des Corona-Virus eine entscheidende Rolle zu. Bei einem Wert von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen in einem Kreis will Baden-Württemberg die "Vorwarnstufe" ausrufen. Die Behörden sollen das Entwicklung dann genau beobachten, die Menschen zur besonderen Vorsicht mahnen und die Corona-Tests ausweiten. Ab einem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern ("Eingriffsstufe") müssen konkrete Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ergriffen werden, die bis hin zu Ausgangsbeschränkungen reichen können.

Das Konzept geht zurück auf einen Beschluss des Bundes und der Länder vom 6. Mai. Damals hatte man sich darauf geeinigt, dass angesichts der regional unterschiedlich hohen Infektionszahlen stärker vor Ort über Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie entschieden werden soll. Minister Lucha erklärte, die örtlichen Gesundheitsämter spielten eine zentrale Rolle, um Infektionsketten zu unterbrechen, Kontaktpersonen von Infizierten zu finden und die Pandemie einzugrenzen. Die Gesundheitsämter beschäftigen Bedienstete des Landes und der Kreise. Der geforderte Aufwuchs von rund 200 Stellen würde nach Angaben des Landkreistags ein Stellenplus von etwa 15 Prozent bedeuten.

Simone Lohner