Die
vier Regierungspräsidien in
Baden-Württemberg haben Ende vergangener Woche eine überarbeitete Version der
„Information Mutterschutz“ auf ihre Internetseiten gestellt. Entsprechend den dort aufgeführten Hinweisen zur „Beschäftigung von
schwangeren (und stillenden) Frauen im Hinblick auf eine Ansteckung mit dem
Coronavirus“ ergibt sich für Betriebe und Beschäftigte eine
gravierende Änderung. Mehr dazu lesen EZ-Plus-Abonnenten hier.
Julia Hawener