Dass die
Landesregierung in der
Corona-Pandemie Geschäfte und Fitnessstudios geschlossen hat, stoppte der Verwaltungsgerichtshof in Eilverfahren nicht. Auch nach gründlicherer Betrachtung sieht er die Politik im Recht. Das
Mannheimer Gericht moniert aber
etwas anderes.
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Julia Hawener