Die
seit fünf Wochen geltende
Impfpflicht für Einrichtungen mit schutzbedürftigen Personen hat bisher offenbar noch
keinerlei drastische
Konsequenzen für
impfunwillige Mitarbeiter gehabt. Weder dem Sozialministerium noch befragten Gesundheitsämtern in Großstädten in
Baden-Württemberg sind bereits ausgesprochene
Betätigungsverbote bekannt. Alles dazu lesen EZ-Plus-Abonnenten hier.
Julia Hawener