Wie ist das eigentlich nach dem
Ende der allgemeinen Maskenpflicht, wenn Bürger in
Baden-Württemberg einen neuen Personalausweis beantragen, das Auto zulassen oder auf dem
Standesamt einen Antrag auf Eheschließung stellen wollen? Sind
Behördengänge aufs Rathaus, ins Bürgerbüro oder zur Zulassungsstelle jetzt überall im Land wieder
ohne Maske erlaubt? Nicht zuletzt die Kommunen in Baden-Württemberg selbst wollten wissen, wie ihr
Handlungsspielraum in Sachen Maske jetzt ist, und haben sich beim Sozial- und Innenministerium in Stuttgart die Rechtslage erläutern lassen.
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Julia Hawener