Sie dürften schon, aber manche trauen sich noch nicht. Mit dem Frühlingsbeginn sind bundesweit die meisten Corona-Verordnungen gefallen. Zwar gehen einige Länder, darunter auch Baden-Württemberg, mit Maßnahmen wie Maskenpflicht und 3-G-Kontrollen in die Verlängerung bis zum 2. April, aber danach haben sie nur
in Ausnahmefällen noch die Möglichkeit, den Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen zu regeln. Schon jetzt dürfen Theater und Säle voll besetzt werden,
ab 2. April fallen Masken sowie der Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis. Es sei denn, Veranstalter regeln das für sich anders – und dafür kann es gute Gründe geben.
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Umut Gezgin