Der Bundestag hat in der vergangenen Woche das Infektionsschutzgesetz modifiziert. Die Novelle ist in Kraft getreten, fortan sind im Wesentlichen die Bundesländer zuständig für die Moderation der Coronakrise.
Vorschriften wie die Maskenpflicht sind weitgehend passé, Masken müssen bundesweit nur noch im Öffentlichen Personennahverkehr oder in besonders sensiblen Bereichen wie in Krankenhäusern oder Pflegeheimen getragen werden. Die meisten Bundesländer, auch Baden-Württemberg, nutzen aber wegen der aktuell hohen Inzidenzen die Möglichkeit einer Übergangsfrist. Bis zum 2. April gilt deshalb beispielsweise die Maskenpflicht in Innenräumen und in Schulen weiter.
Danach sind solche Vorschriften nur noch in so genannten Hotspots möglich. Lesen Sie mehr.
Umut Gezgin