Am Dienstag ist die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht im baden-württembergischen Gesundheitswesen angelaufen. Bis zum Ende des Tages müssen alle Beschäftigten von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdiensten, Reha-Einrichtungen, Behindertenwerkstätten und ambulanten Pflegediensten ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen. Diejenigen, die mindestens eine Impfung haben oder ihre Genesung nachweisen können, dürfen unbehelligt weiter arbeiten.
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Robin Kern