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3G am Arbeitsplatz: Wie lange gilt die Regel noch?

09:22
17.02.2022
Seit dem 24. November gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fallen darunter nicht nur die Arbeitsräume, sondern auch Orte im Freien, die sich auf dem Betriebsgelände befinden. Unter anderem zählen Lager-, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume, Kantinen oder auch Verkehrswege dazu. Von der Regel ausgenommen sind nur Arbeitsplätze in Privatwohnungen (Homeoffice), in Fahrzeugen oder in Verkehrsmitteln. Beschäftigte vor Ort müssen seitdem geimpft, genesen oder getestet sein. Laut dem BMAS fallen unter den Begriff „Beschäftigte“ Arbeitnehmer, aber beispielsweise auch Soldaten oder Beamte. Sie alle müssen einen entsprechenden Nachweis erbringen. Doch wie lange gilt die Regel noch? Lesen Sie mehr ...

Robin Kern