In Baden-Württemberg ist die 2G-Regelung an Hochschulen ab der kommenden Woche außer Vollzug gesetzt. Dass ungeimpfte Studierende durch das „Einfrieren der Alarmstufe II“ in der Coronaverordnung weitgehend von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen würden, sei voraussichtlich rechtswidrig, erklärte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Freitag. Geklagt hatte ein nicht immunisierter Student.
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Robin Kern