Wer mit dem Vakzin Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurde, galt bisher schon nach einer Impfung als vollständig geimpft. Es ist nicht immer leicht, mit den geltenden Regelungen in der Coronapandemie Schritt zu halten. Vor allem dann, wenn es um spezielle Fälle geht – wie etwa um den Impfstatus all jener, die ihre Erstimpfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben.
Was für sie noch bis vor einigen Tagen galt, gerade in Baden-Württemberg, ist inzwischen überholt: An diesem Samstag hat der Bund die sogenannte Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) geändert. Das hat auch im Südwesten Konsequenzen für all jene, die mit dem Janssen-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft sind.
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Robin Kern