Seit diesem Montag ist die angepasste Corona-Verordnung in Kraft. Die Regeln haben auch Auswirkungen für geplante Treffen oder Parties zum Jahreswechsel 2021/2022. Einschränkungen gibt es auch für Feuerwerke – ganz verboten ist das Böllern aber nicht.
Eine Übersicht.
Kerstin Dannath