Seit dem 24. November gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Beschäftigte vor Ort müssen seitdem geimpft, genesen oder getestet sein. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fallen unter den Begriff „Beschäftigte“ Arbeitnehmer, aber beispielsweise auch Soldaten oder Beamte. Sie alle müssen einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Doch wie lange gilt die Regel noch? Lesen Sie mehr ...
Robin Kern