Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Bundestag eine erste begrenzte Impfpflicht und weitere Krisenregelungen beschlossen. Den Gesetzesplänen der neuen Koalition von SPD, Grünen und FDP stimmte am Freitag - trotz Zweifeln - auch die CDU/CSU zu. Sie sehen vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis Mitte März 2022 nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Neben Ärzten sollen nun auch Apotheker, Zahn- und Tierärzte mit impfen können. Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Regelungen werden ergänzt und verlängert. Für das Gesetz stimmten 571 Abgeordnete. Es gab 80 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen.
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Robin Kern