Die seit Samstag
in Baden-Württemberg geltende Coronaverordnung ist am Sonntag erheblich entschärft worden. Überdies sind die Ordnungsbehörden vom Sozialministerium in Stuttgart aufgefordert worden, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Die Neuerungen teilte das Sozialministerium am Sonntag per Pressemitteilung mit. Sie sollen als „Klarstellungen“ in die Begründung zur Coronaverordnung mit aufgenommen werden.
„Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2 G plus befreit“, erklärte Sozialminister Mannfred Lucha (Grüne). Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen habe die Landesregierung die 2-G-plus-Regelung präzisieren müssen und sich auf Ausnahmen verständigt, heißt es in der Presseerklärung.
Dass Personen mit einer Boosterimpfung von der Testpflicht bei der 2-G-plus-Regelung ausgenommen sind, war bereits am Freitag bekannt. Sie dürfen auch ohne Test in Gaststätten, Zoos oder zu Freizeit- und Kulturveranstaltungen. Neu ist seit Sonntag, dass für Geimpfte mit einer abgeschlossenen Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind, das Gleiche gilt. Es gilt ebenso für Genesene, deren Infektion nachweislich höchstens sechs Monate zurückliegt.
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red