Letztes Update:
20210124142453

Tipps zur Reinigung von Stoffmasken

08:59
27.04.2020
Seit heute gilt die Maskenpflicht in Baden-Württemberg, ab dem 29. April wird das Tragen einer Schutzmaske im ÖPNV und beim Einkaufen in allen Bundesländern Pflicht. Viele Menschen tragen selbst genähte Masken, die sie mehrmals verwenden können. Damit die Masken ihren Zweck erfüllen, sollten Träger sie nach jedem Gebrauch waschen. Um Keime abzutöten, sind mindestens 60 Grad Celsius mit einem Vollwaschmittel in der Waschmaschine zu empfehlen.

Wer nicht ständig die Maschine anschalten möchte, kann die Maske auch mindestens fünf Minuten lang in kochendes Wasser legen, zum Beispiel in einem Topf auf dem Herd. Manche Virologen raten auch zum Bügeln: Hier darauf achten, dass der Stoff und die Nahtstellen richtig heiß werden. Von einer Reinigung im Backofen oder in der Mikrowelle raten viele Experten ab. Insbesondere bei Masken mit Drahtbügeln besteht hier die Gefahr von Funkenflug oder einem Verbrennen des Stoffs. Sind nach dem Waschen Risse oder Beschädigungen zu erkennen, die Maske nicht wiederverwenden.

Übrigens: Vor dem Auf- und nach dem Absetzen gründlich die Hände waschen, damit die Maske keimfrei bleibt, und sie möglichst nur an den seitlichen Gummibändern anfassen!

Patrick Kuolt

15 Euro Bußgeld bei Verstoß gegen Maskenpflicht

08:44
27.04.2020
Seit Montag gilt in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen im Südwesten die Maskenpflicht: Nach einer ersten Gewöhnungswoche ohne Strafen sollen Bürger, die keine Masken tragen, danach ein Bußgeld von 15 Euro abdrücken. Zu dem genauen Zeitraum der Maskenpflicht konnte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) noch keine konkreten Angaben machen. "Man sollte sich darauf einrichten, dass es eine Weile geht", sagte er am Montag in Stuttgart.

Nach Eindruck des Verkehrsministers und des Fahrgastverbandes hielten sich die Bahnfahrer am Montagmorgen an die neue Verordnung. Man brauche durch die Maskenpflicht keine Angst in den Bahnen haben, sagte Hermann: "Wir haben eher Angst, dass die Leute, die bisher im öffentlichen Verkehr unterwegs waren, wieder ins Auto steigen." In dem Fall gebe es mit Umweltbelastungen und Corona-Pandemie einen doppelten Schaden.

Kinder ab sechs Jahren müssen den Gesichtsschutz tragen. Selbstgemachte Modelle sowie Tücher oder Schals, die Mund und Nase bedecken, sind bei der neuen Maskenpflicht ausreichend. In der ersten Woche sind laut Landesregierung keine Strafen vorgesehen, damit sich alle darauf einstellen können. Vom 4. Mai an soll es Bußgelder für Verstöße geben. Mehr dazu...

Patrick Kuolt