In Bussen, Bahnen und beim Einkaufen: Ab Montag gilt auch in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht. Selbstgemachte Modelle sowie Tücher oder Schals, die Mund und Nase bedecken, sind dabei ausreichend. In der ersten Woche sind laut Landesregierung keine Strafen vorgesehen, damit sich alle darauf einstellen können. Vom 4. Mai an soll es Bußgelder für Verstöße geben.
Eine Mehrheit der Baden-Württemberger befürwortet die Einführung einer Mundschutzpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften. Knapp 60 Prozent bewerteten die Pflicht, Mund und Nase in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit zu bedecken, in einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der „Schwäbischen Zeitung“ sehr positiv oder eher positiv. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.