Geimpft, genesen oder getestet muss von Mittwoch, 24. November, an sein, wer öffentliche Verkehrsmittel nutzen will. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler.
Die Deutsche Bahn hat angekündigt, dass bei ihr das Sicherheits- und das Kontrollpersonal allein auf 400 Verbindungen im Fernverkehr von Anfang an überprüfen wird, ob sich die Zugreisenden daran halten.
Für den Nahverkehr wurde keine Größenordnung genannt, kontrolliert wird hier auch. Die Bundespolizei könne hinzugerufen werden, wenn es bei Verstößen zu einem Beförderungsausschluss komme – eine Person also nicht weiter mitfahren dürfe. Hier lesen Sie mehr zum Thema.