Angesichts der verschärften Corona-Lage gibt es in der Bundesregierung den Plan, die Ende Juni ausgelaufene Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer wieder einzuführen. Dies sieht ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für ein geändertes Infektionsschutzgesetz vor.
Außerdem soll am Arbeitsplatz künftig die 3-G-Regel gelten: Beschäftigten solle es künftig nur noch erlaubt sein, ihren Arbeitsplatz im Betrieb zu betreten, wenn sie geimpft, genesen oder frisch negativ getestet worden sind. Etwas ganz Entscheidendes ist in seiner „Formulierungshilfe“ noch nicht enthalten. Mehr dazu...