Baden-Württemberg will die Corona-Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr verschärfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich künftig
zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Koalitionskreisen in Stuttgart.
Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen sich nicht testen lassen. Bisher galt eine solche Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte mit Außenkontakt nur dann, wenn sich die Corona-Lage im Südwesten deutlich verschärft, also in der sogenannten Warn- und der Alarmstufe.
Die Maßnahme ist
Teil der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg, die in Kürze verkündet werden soll.
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Jakob de Santis