Eine generelle Impf-Abfrage bei der Arbeit ist offenbar vom Tisch. Nach Informationen des Nachrichtenportals „Business Insider“ aus Regierungskreisen von Donnerstag soll es keinen allgemeinen Auskunftsanspruch für alle Unternehmen geben. Denkbar sei allenfalls ein Anspruch für bestimmte Berufsgruppen.
Konkret im Gespräch sind laut Bericht Beschäftigte auf Intensivstationen, in Krebs-Abteilungen, in Pflegeheimen oder der Geriatrie. Auch soll ein Auskunftsanspruch nur solange gelten, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat. Den ganzen Artikel zum Thema lesen Sie hier.