Seit dem 25. August gilt in
Baden-Württemberg eine
neue Coronaverordnung für
Krankenhäuser und
Pflegeeinrichtungen. Viele Regelungen wie die
Beschränkung der Besucherzahl wurden
aufgehoben. Außerdem wird das Gesundheitsamt nach einem Coronafall in einem Pflegeheim nur noch in Einzelfällen auch geimpfte und genesene Personen in Quarantäne schicken, wie das Sozialministerium in einer Pressemitteilung erklärt.
Dennoch steigen die Inzidenzen, und in
manchen Pflegeheimen gelten deshalb immer noch
strengere Regeln.
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Julia Hawener