Feiernde müssen vielleicht doch keine Masken in Clubs und Diskotheken tragen. Das Sozialministerium teilte am Montag in Stuttgart mit, dass für Innenräume laut der Corona-Verordnung zwar grundsätzlich eine Maskenpflicht gelte. Allerdings würden in der Begründung der Verordnung, die am Dienstag veröffentlicht werden solle, Details zu Ausnahmen aufgenommen.
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Robert Korell